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E-Bike

Ein e-Bike bezeichnet ein Elektrorad, das unabhängig von der Trittleistung des Fahrers eingesetzt werden kann. Meistens gibt es einen Gashebel oder einen Beschleunigshebel. Bei e-Bikes werden drei Unterscheidungen gemacht. E-Bike bis 20 km/h: Es fällt in die Kategorie Leichtmofa, erfordert ein Mindestalter von 15 Jahren, einen Mofaführerschein und ein Versicherungskennzeichen. Der Motor hat maximal 500 Watt. Es besteht keine Helmpflicht und Fahrer sind von der Pflicht, einen Radweg zu benutzen ausgenommen. E-Bike bis 25 km/h: Rechtlich gesehen handelt es sich um ein Mofa. Der Fahrer muss einen Helm tragen und mindestens 15 Jahre alt sein, sowie einen Mofaprüfbescheinigung haben. Hier besteht ebenfalls die Pflicht, ein Versicherungskennzeichen am E-Bike anzubringen. E-Bike bis 45 km/h: Hier handelt es sich um ein Kleinkraftrad. Fahrer benötigen den Führerschein der Klasse AM (ehemals M) und müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Es muss ein geeigneter Helm getragen werden. Fahrradwege dürfen nicht benutzt werden, wenn diese nicht mit dem Zusatz "Mofas frei" gekennzeichnet sind. Auch an diesem E-Bike muss ein Versicherungskennzeichen angebracht werden.